Eine Bebauung gemäß § 34 BauGB vorstellbar. Denkbar ist der Bau eines Einfamilienhauses und einer Doppelhaushälfte entsprechend der Grundflächenzahl (GRZ) 0,2 und Geschossflächenzahl (GFZ) 0,3. An der Straße liegen Zu- und Abwasser, Strom, Gas und Telefon an. Die Grundstücksgrenze zum Flurstück 1673 ist anpassbar. Bungalowbau aus den sechziger Jahren. Abriss ist möglich. < ...
...weiter lesenStand: 07.09.2025