Unser Angebot umfasst großes Flurstück, das im vorderen Bereich neu bebaut werden könnte. Auf dem hinteren Grundstück ist es mit einem eingeschossigen Wohnhaus bebaut, das einen einfachen Standard aufweist, aber gut als Übergangswohnung zu nutzen wäre, so lange man baut.
Die Bebaubarkeit richtet sich nach §34 BauGB und muss sich nach Art und Umfang in die vorhandene U ...
Stand: 13.09.2025