* das Grundstück ist derzeit noch mit einem Altbestand bebaut; die Abrisskosten der Altsubstanz sind vom Käufer zu tragen
* der Altbestand wurde im Jahr 1965 in Fertigbauweise errichtet
* aufgrund der Grundstückstiefe bietet sich das Grundstück ideal für ein großzügiges Einfamilienhaus oder eine Kombination aus vorder- und rückwärtiger Bebauung an
* das Grundstück ...
Stand: 13.09.2025