Das Chalet ist geeignet für ganzjähriges Wohnen, kann aber gemäß der Gesetzgebung unseres Landes nicht als Erstwohnsitz angemeldet werden.
Ich hatte in Erwägung gezogen, das Chalet zu behalten, habe aber festgestellt, dass die Entfernung zwischen meinem Wohnort und Hünxe für eine sinnvolle Nutzung doch zu weit ist.
Das Chalet von d ...
Stand: 10.09.2025