Das Grundstück ist mit einem Einfamilienhaus bebaut.
Das Einfamilienhaus ist durch mehrfache Erweiterungsbauten innerhalb 1928-1990 entstanden und ist nicht erhaltenswert.
Die abzureißende Baulichkeit verfügt über einen Teilkeller mit Ölheizung.
Das Baugrundstück ist sehr gut geschnitten und läßt verschiedene Bebauungsmöglichkeiten zu.
Zum Beispiel: Meh ...
Stand: 10.09.2025