Der Zustand des aufstehenden Gebäudes und der Garagen ist als desolat zu bewerten. In den ver-gangenen Jahren wurde nur eine der drei Wohneinheiten mittels Kohleofen beheizt. In Teilen vorhandene Einscheibenverglasung, ungedämmte Außenwände und bereits auftretender Deckeneinbruch.
Bei der Immobilie handelt es sich um ein Abrissobjekt. Das Grundstück ist zweiseitig ...
Stand: 09.09.2025