Es liegt ein positiver Bauvorbescheid vor. Dieser sieht eine mögliche Bebauung mit zwei villenartigen Wohnhäusern mit maximal 2 Wohneinheiten je Haus vor. Die Topografie des Grundstückes ermöglicht eine 3/4-geschossige Bauweise mit einer jeweiligen Grundfläche von ca. 120 m² (Bruttogeschossfläche) bei zwei Vollgeschossen, einem Gartengeschoss sowie einem Dachgeschoss. Die ...
...weiter lesenStand: 06.11.2025