Grundstücksfläche insgesamt: ca. 1.193 m², nicht erschlossen. Das Grundstück ist teilbar, wobei die jeweilige Teilfläche mindestens 500 m² betragen muss.
Es befindet sich im Außenbereich und ist als Fläche der Land- und Forstwirtschaft bzw. Ackerland ausgewiesen.
Ein Bebauungsplan liegt nicht vor.
Bebauung: Erlaubt sind Gartenlauben mit einer maximalen Grundfläche ...
Stand: 13.09.2025