In diesem Exposé stellen wir Ihnen ein vermietetes Wohnhaus am Rande einer Wohnanlage in Freienbrink vor. Jeder Eigentümer der Anlage hat entsprechend der Größe seines Wohnhauses ein Miteigentumsanteil am Gesamtgrundstück. Die das Haus umgebene Gartenfläche gehört zum Sondereigentum. Das Gemeinschaftseigentum umfasst die Erschließungsanlagen, die den Zugang und die Infrast ...
...weiter lesenStand: 18.10.2025