Objektnr: 1071618
Das Flurstück befindet sich planungsrechtlich im Außenbereich gemäß § 35 BauGB. Dies bedeutet, dass eine Bebauung grundsätzlich nur ausnahmsweise zulässig ist.
Nach Auskunft der Baubehörde liegt das Grundstück im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Quickborn als Fläche für die Landwirtschaft gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 9 BauGB.
Hierzu zähl ...
Stand: 09.06.2026