Das Bestandsgebäude bietet weniger als 100 m² Wohnfläche. Es war langjährig vermietet, nach Auszug der Mieter wäre eine umfangreiche Modernisierung erforderlich. Stattdessen ist ein Neubau sicher wirtschaftlicher.
Die zulässige Bebauung auf dem 1.101 m² großen Grundstück richtet sich nach dem Bebauungsplan Bergstedt 16 von 1990. Ausgewiesen ist ein reines Wohngebie ...
Stand: 09.06.2026