Das Grundstück befindet sich in ruhiger Sackgassenlage und ist als Pfeifenstiel-Grundstück konzipiert. Gern erläutern wir Ihnen im persönlichen Gespräch, was das für Ihre Bauplanung bedeutet.
Laut Bauvorbescheid vom 12.03.2026 darf es nach § 34 Baugesetzbuch bebaut werden. Das Bauvorhaben wird planungsrechtlich zugelassen, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen ...
Stand: 08.04.2026