Auf diesem großzügigen Grundstück ist die Realisation Ihrer Wunscharchitektur gemäß § 34 BauGB denkbar. Die Umgebung besteht überwiegend aus Ein-/Zweifamilienhäusern. Auf dem Grundstück gibt es ein Wochenendhaus, das nicht permanent bewohnt, aber abgerissen werden darf. Dieser beschauliche Ort ist für die sofortige Erholung ideal, zugleich ein exzellentes Bauland.
...weiter lesenStand: 05.04.2026