Es handelt sich hierbei um ein schön gelegenes 2000m2 großes Grundstück mit ca. 750m2 Bauland zur Errichtung eines zweigeschossigen EFH ohne Keller. Eine positive Bauvoranfrage liegt vor.
Planungsrechtliche Einordnung:
Das Grundstück befindet sich innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils, für den kein rechtsverbindlicher Bebauungsplan vorliegt. Demnach be ...
Stand: 02.04.2026