Das zirka 619m² große Grundstück ist unbebaut und nicht an einen Bauträger gebunden. Die künftige Bauplanung (und Bebauung) obliegt den Wünschen des Erwerbers, sollte sich aber nach Auskunft des hiesigen Bauamtes an der Umgebung orientieren (bebaubar nach §34 Baugesetzbuch).
Stand: 01.04.2026