Nach einer noch zu stellenden Bauvoranfrage, können Sie das Grundstück nach Ihren eigenen Vorstellungen bebauen und es zu Ihrem persönlichen Rückzugsort machen.
Derzeit wird das Grundstück als Freizeitgrundstück genutzt. Die Bebauung nach §34 C Nachbarschaftsbebauung müsste beim zuständigen Bauamt nachgefragt werden.
Die idyllische Lage in Schönwölkau bietet eine ru ...
Stand: 02.04.2026