Es handelt sich um ein Hammergrundstück, das vor kurzem abgeteilt wurde und nun als Baugrundstück zur Verfügung steht. Vorteil ist hier, dass man keine bzw. nur eine 3m Grenze zum öffentlichen Straßenland hat und somit die geringstmögliche Kehr- oder Winterpflicht für ein Grundstück in dieser Lage hat. Auch die Uneinsichtigkeit des Grundstücks von der Straße ist ein großes ...
...weiter lesenStand: 09.04.2026