Das 1.302 m² große Grundstück bietet Ihnen ausreichend Platz zur Verwirklichung Ihres Wohntraums. Die Bebauung richtet sich nach der Satzung "Oberbauerschaft-Horst´s-Höhe" (ortsübliche Bebauung § 34 BauGB). Verbindliche Auskünfte dazu erteilt das Bauamt in Hüllhorst. Weitere Informationen erhalten Sie gerne auf Anfrage bzw. können der Satzung entnommen werden.
Lag ...
Stand: 04.04.2026