Dieses großzügige Baugrundstück hat keine eingetragenen Baulasten und ist von allem Bewuchs befreit, woraus artenrechtlich keine Konsequenzen zu erwarten sind. Im hinteren Grundstücksbereich steht ein altes, abbruchreifes Gartenhäuschen. Denkbar ist ein Neubau gemäß §34 BauGB. Eine vorliegende Baugenehmigung kann evtl. übernommen werden.
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Stand: 01.04.2026