Das angebotene Grundstück mit ca. 637 m² Grundstücksfläche ist derzeit nicht bebaut.
Die Bebaubarkeit ist nach § 34 BauGB (Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile) und somit nach der Nachbarbebauung zu beurteilen. Unter Berücksichtigung der umliegenden Bebauung wäre ein Gebäudekörper mit ca. 192 m² Grundfläche und 2 Vollgeschossen ...
Stand: 14.03.2026