Das nahezu ebene Grundstück gliedert sich in einen bebaubaren Teil mit ca. 645 m² Fläche, und einer weiteren Grün- und Waldfläche mit ca. 1.015 m² Fläche und umfasst insgesamt 1.660 m² Freiraum für Sie und Ihre Familie. Die Grün- bzw. Waldfläche ist als sog. Landschaftsschutzgebiet definiert, und darf nicht bebaut werden. Dies gilt gleichermaßen auch für die benachbarten B ...
...weiter lesenStand: 14.03.2026