Das Grundstück ist als klassische Baulücke nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) bebaubar. Ein Neubau hat sich daher der Nachbarschaft anzupassen. Hier finden sich Wohnhäuser mit 1 bis 2 Vollgeschossen plus Dachgeschoss. Satteldächer herrschen vor, an der Straße stehen aber auch vereinzelt Häuser mit Walmdach. Gegenüber befindet sich ein relativ unscheinbares Kulturdenkmal.
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Stand: 17.12.2025