+++ WICHTIGER HINWEIS Die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck hat am 06.11.2025 in ihrem Haushaltsbegleitbeschluss zum Haushalt 2026 die zeitlich befristete Aussetzung der Sperrfrist beschlossen. Die Sperrfrist besagt, dass Erbbauberechtigte das Grundstück mindestens 15 Jahre halten müssen, bevor es käuflich erworben werden kann.
Neu ist jetzt, dass in der Zeit vom 01.01 ...
Stand: 15.12.2025