Aufgrund beruflicher Veränderung gebe ich die Wohnung zur Zwischen-/Untermiete frei. Mindestmietdauer sind 12 Monate. Ggf. kann die Wohnung auch gegen die Zahlung einer Abschlagssumme von 500€ (VB) übernommen werden. Ob Unter- oder reguläre Miete, wird sich herausstellen - gib hier auch gerne deine Präferenzen an. Mietbeginn: 1.1.2026.
Warm ...
Stand: 17.12.2025