Wir übergeben Ihnen (auf Wunsch) ein unbebautes Grundstück!
Die Abriss- und Entsorgungskosten übernimmt der Verkäufer des Grundstückes.
Das mit einer Werkstatt/Halle bebaute Grundstück liegt in einem allgemeinen Wohngebiet im Innenbereich von Ampfing.
Mögliche Neubebauung nach § 34 BauGB (Umgebungsbebauung)
Möglich wäre:
- ein EFH
- zwei ...
Stand: 15.12.2025