Bei diesem Grundstück handelt es sich um die Flurstücke 102 und 103/2 in einem Mischgebiet, in dem Gewerbe und/oder Wohnen möglich ist. Dieses Gebiet unterliegt keinem Bebauungsplan, so dass § 34 BauGB verbindlich ist. Für das Flurstück 102 liegt mittlerweile eine Baugenehmigung vor für ein Frauenhaus mit einer Bruttogeschossfläche (BGF) von insgesamt ca. 1.718 m2. Diese ...
...weiter lesenStand: 16.12.2025