Das Grundstück in Wustermark befindet sich im Innenbereich des Ortsteils Priort und kann nach § 34 Abs. 1 BauGB bebaut werden. Für die Bebauung des Grundstücks sind die Festsetzungen der örtlichen Gestaltungssatzung - 3. Siedlung Priort - und der Klarstellungssatzung Priort, zu beachten.
Derzeit ist das Grundstück mit einer Gartenlaube von ca. 46 m² Grundfläche sow ...
Stand: 14.12.2025