Das Grundstück in Wustermark befindet sich teilweise im Innenbereich des Ortsteils Priort und kann nach § 34 Abs. 1 BauGB in den vorderen zwei Dritteln (ca.964 m²) des Grundstücks straßenseitig bebaut werden. Für die Bebauung des Grundstücks sind die Festsetzungen der örtlichen Gestaltungssatzung - 3. Siedlung Priort - und der Klarstellungssatzung Priort, zu beachten. Das ...
...weiter lesenStand: 12.12.2025