Es handelt sich um ein Hammergrundstück, das vor kurzem abgeteilt wurde und nun als Baugrundstück zur Verfügung steht. Das neue Flurstück liegt im Bebauungsplan 66 von Hohen Neuendorf. Das Grundstück hat eine GRZ von 0,2 bei 2 Stockwerken. Auf die Festsetzung einer GRZ wurde hier verzichtet. Die maximale Bebaubarkeit des späteren Grundstücks liegt bei einer GR von 160m² be ...
...weiter lesenStand: 16.12.2025