Grundstücksfläche: Ca. 2.670 m², unerschlossen, Hanglage. Steiniges, stark bewachsenes Grundstück mit Büschen und Hecken.
Lage im Außenbereich gemäß § 35 BauGB. Kein ausgewiesenes Freizeitgebiet.
Ziel: Erhalt des unbebauten Außenbereichs
Zulässig nur privilegierte Vorhaben gem. § 35 Abs. 1 BauGB, z.?B.:
Vorhaben, die einem land- oder forstwirtsc ...
Stand: 15.12.2025