Für dieses teilweise erschlossene Baugrundstück, liegt ein Bauvorbescheid aus dem Jahr 2014 vor, der die Errichtung von bis zu 5 Einfamilienhäusern erwähnt mit einer Grundfläche von jeweils ca. 150 m2. Eine Bebauung sollte entsprechend der Nachbarbebauung (gemäß § 34 BauGB) erfolgen. Zudem scheint es möglich, die Grünflächenanteile ebenfalls als Bauland definieren zu lasse ...
...weiter lesenStand: 15.12.2025