Diese Baugrundstücke sind sehr attraktiv. Denkbar ist eine Neubebauung gemäß §34 BauGB, z.B. mit einem Doppelhaus bzw. einem Ein- oder Mehrfamilienhaus. Da es sich um ein Allgemeines Wohngebiet handelt, sind nur bauliche Nutzungen – wie unter § 4 BauNVO geregelt – zulässig. Danach sind vorwiegend Wohngebäude aber auch nicht störende Handwerksbetriebe, die der Versorgung de ...
...weiter lesenStand: 13.12.2025