Es liegt eine Baugenehmigung für den Bau eines Doppelhauses mit einer geplanten Wohnfläche von 243,64 m² (je Hälfte 121,83 m²) aus Juni 2023 vor. Dieses wurde auf einer Hälfte des Grundstücks projiziert.
Eine Rechtssicherheit zur Bebauung des Grundstücks kann nur durch eine Bauvoranfrage gewährleistet werden, da kein Bebauungsplan existiert. Rechtliche Grundlage für di ...
Stand: 16.12.2025