Das ca. 585 m² große Grundstück verfügt über eine geteilte Zufahrt und einen rechteckigen Zuschnitt und bietet spannende Bebauungsmöglichkeiten. Grundsätzlich können Sie nach §34 BauGB planen, eine Baubindung besteht nicht. In der Nachbarschaft sind in jüngster Zeit verschiedene, ansprechende Neubauten entstanden. Eine positive Bauvoranfrage für Einfamilienhäuser mit einer ...
...weiter lesenStand: 07.11.2025