Das angebotene Grundstück bietet auf einer Fläche von 680 m² vielfältige Nutzungsmöglichkeiten und eignet sich hervorragend für eine effiziente und harmonische Bebauung.
Die Bebaubarkeit ist nach § 34 BauGB (Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile) und somit nach der Nachbarbebauung zu beurteilen.
Unter Berücksichtigung der ...
Stand: 26.10.2025