Es handelt sich um ein Baugrundstück (48/A) mit einem genehmigten Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses.
Die Planung für einen altersgerechten Bungalowtyp, mit Ausbaumöglichkeit im Dachgeschoss, liegt zwar bereits vor, muss jedoch nicht zwingend übernommen werden. Die Vermessung des Grundstückes ist bereits realisiert worden.
Lage
Garz/Rügen i ...
Stand: 13.09.2025