Dieses vollständig erschlossene Baugrundstück (Flurstück 978) eignet sich für eine Neubebauung nach § 34 BauGB. Gemäß dieser Vorgabe ist der Bau eines Einfamilienhauses oder eines Doppelhauses denkbar. Oder nach einer Grundstücksteilung werden zwei freistehende Einfamilienhäuser errichtet. Der Altbaubestand auf dem Grundstück unterliegt keiner Erhaltungssatzung.
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Stand: 13.09.2025