Auf diesem Baugrundstück ist ein Neubau gemäß § 34 BauGB denkbar. Demnach soll sich der Neubau in die bestehende Nachbarbebauung einfügen, die vorwiegend aus Ein-/Zweifamilienhäusern besteht. In punkto Mikrolage, Infrastruktur und Freizeitorientierung präsentiert sich ein erstklassiges Bauland für die Realisierung Ihres Architekturtraumes.
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Stand: 13.09.2025