Die Wohnung ist nur an eine Haushaltshilfe bzw. Pflegekraft zu vergeben.
Gerne auch an osteuropäische Personen mit deutschen Sprachkenntnissen.
Die Wohngrundfläche beträgt 95 m²
Die Haushaltshilfe bzw. Pflege sollte im Angestelltenverhältnis oder auf selbständiger Basis erfolgen. Der Mietzins kann mit der erbrachten Leistung verrechne ...
Stand: 08.09.2025