Grundstücksgröße:Ca. 911 m². Es handelt sich um eine Ca.-Größe. Die Teilung ist durch den Verkäufer beantragt und der Antrag liegt der Stadt Nettetal vor. Die Absenkung des Bürgersteigs und die Freigabe der Einzäunung zur Straße obliegt dem Käufer.
Bebauungsplan: Die planungsrechtliche Zulässigkeit von Bauvorhaben richtet sich nach § 34 BauGB.
Baubeginn: Das ...
Stand: 06.09.2025