Auf diesem Baugrundstück ist eine Bebauung gemäß § 34 BauGB vorstellbar, z.B. ein Einfamilienhaus, Doppelhaus oder eine zweistöckige Villa. Das ca. 18 Meter breite und ca. 34 Meter lange Grundstück ist vollständig erschlossen und mit einem abrissfähigen Haus und Gartenhäuschen bebaut. In harmonischer Lage bietet dieses Bauland exzellente Parameter für das Wohlgefühl.
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Stand: 11.09.2025