Laut Bauplanungsamt Beelitz sind die beiden nebeneinanderliegenden Grundstücke einzeln bebaubar, aber ohne Bauzwang. Alle Medien liegen in der Straße, Nr. 3 ist bereits vollständig erschlossen. Denkbar ist eine ortsübliche, an der Nachbarschaft orientierte Bebauung, z.B. ein Einfamilienhaus mit 1,5 Geschossen und 25-Grad-Dachneigung, etwa ein Bungalow mit bis zu 200 m2. ...weiter lesen
Stand: 06.09.2025