Das Grundstück in der Harrlacher Straße 37 wird geteilt und bietet im rückwärtigen Bereich Raum für ein weiteres Einfamilienhaus mit ca. 130 m² Wohnfläche.
Das Baurecht für das Gebäude mit EG, OG und optionalem Keller wurde mit der Baubehörde Nürnberg mit anliegender Skizze vorbesprochen. Die im ursprünglichen B-Plan Nr. 3534 festgesetzte Baugrenze kann aufgrund vo ...
Stand: 06.09.2025