Sämtliche Ver- und Entsorgungsleitungen befinden sich auf dem Grundstück bzw. in der Straße. Das Grundstück mit dem Flurstück 1443 - 1.000 m² groß - auf dem sich noch ein Abrisshaus (von 1959/60) mit Vollkeller befindet, kann mit einem Einfamilien- oder einem Doppelhaus bebaut werden. Dabei muss sich nach den gültigen Vorschriften des Bebauungsplans Bergstedt 22 gerichtet ...
...weiter lesenStand: 04.09.2025