Das Grundstück befindet sich in der Teilung. Das bedeutet derzeit hat das Grundstück noch 1779m². Die Teilung wird beauftragt und wird gemäß der anliegenden Skizze angefertigt. Änderungen sind hier nicht möglich. Das neue Flurstück liegt nicht in einem Bebauungsplan. Somit gilt die BaunutzungsVO von 1961. Das Grundstück hat eine GRZ von 0,2 bei 2 Stockwerken. GFZ 0,4. Die ...
...weiter lesenStand: 15.12.2025