Das Grundstück ist laut zuständigem Stadtplanungsamt/Bauamt nach §34 BauGB bebaubar. Danach ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt. Die Umgebung ist geprägt durch Einfamilienhäuser in bis zu 2-geschossiger Bauweise. Bitte stimmen Sie Ihr individuelles Bauvorhaben vor dem Erwerb des Grundstückes mit dem Bauamt ab. Die Liegenscha ...
...weiter lesenStand: 06.09.2025