Trapezförmiges geschnittenes 527 qm großes Grundstück.
Die Maße sind wie folgt:
- Straßenfront beträgt ca. 11,5 m
- Länge rechts ca. 42,70m
- Länge links ca. 46,50m
- hintere Grundstücksgrenze ca.11,50m
Die zulässige Bebauung richtet sich nach §34, Nachbarschaftsbebauung d.h.
- ein Einfamilienhaus mit bis zu II Vollgeschossen sind möglich
- max ...
Stand: 05.09.2025