Wohnbaugrundstück mit einer Fläche von ca. 1000 m². Das Grundstück liegt in einem Mischgebiet und ist teilerschlossen bzw. problemlos zu erschließen. Die Bebauung ist innerhalb der Festsetzungen des § 34 BauG zulässig. Es besteht keinerlei Bauzwang.
Lage
Das Grundstück liegt in Ortsrandlage mit unmittelbaren Anschluß an die Bundesstraße 303. Grundschule, Kinderg ...
Stand: 13.09.2025