Das Grundstück befindet sich in zweiter Reihe, wodurch es nochmal ruhiger ist, als es ohnehin in der Anwohnerstraße ist. Auf dem Grundstück befindet sich ein Abrissobjekt, welches vor einer erneuten Bebauung entfernt werden müsste.
Bebaubar ist das Grundstück nach Bebauungsplan, dieser befindet sich jedoch in Auflösung. Demnach erfolgt die zukünftige Bebauung nach P ...
Stand: 07.09.2025