Das 256 m² große Baugrundstück liegt in einer ruhigen Sackgasse und hat eine Südostausrichtung. Die Grundstücksbreite beträgt straßenseitig rd. 7 m, die Grundstückstiefe beträgt rd. 37 m.
Die mögliche Neubebauung richtet sich nach der Nachbarschaftsbebauung (§34 BauGB). Vorstellbar wäre eine Einfamilienhaus als Doppelhaushälfte mit einem Gebäudemaß von rd. 7 m Bre ...
Stand: 10.09.2025